Die Burgruine Lichtenberg ist nach §3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes ein Denkmal. Besucher der Burganlage haben sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, Das Nutzungsrecht an der Burganlage ist von der Stadt Salzgitter dem Förderverein Burg Lichtenberg e.V. übertragen worden.
Das Betreten der Anlage, sowie die Benutzung sämtlicher Einrichtungen, geschehen auf eigene Gefahr. Das gesamte Gelände ist ausschließlich Fußgängern vorbehalten, soweit eine andere Nutzung nicht durch Beschilderung ausgewiesen ist. Ein Winterdienst erfolgt nicht. Insbesondere bei Schnee, Glätte und Sturm ist Vorsicht geboten.
Bei Gewitter und bei Einbruch der Dunkelheit ist die Ruine unverzüglich zu verlassen.
Absperrungen und Barrieren dürfen nicht überschritten werden. Bitte beaufsichtigen Sie ihre Kinder ständig, besonders in den Bereichen, die durch Zäune, Geländer, Brüstungen, Mauern und dgl. gegen Absturzgefahr gesichert sind.
Zur Schonung und Erhaltung der Burganlage bitten wir Sie, die Anlage nicht zu beschädigen, zu verunreinigen, zu verändern oder anderweitig zu beeinträchtigen.
Insbeondere nicht gestattet ist es:
Bei Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verhaltensregeln kann ein Verweis zus der Anlage erfolgen. Wir bitten Sie, den Anweisungen der Verantwortlichen des Fördervereins Folge zu leisten. Der Förderverein und die Polizei sind befugt, Grundstücksverweise und Hausverbote auszusprechen. Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.