Burgordnung

Die Burgruine Lichtenberg ist nach §3 des Niedersächsischen Denkmal­schutz­gesetzes ein Denkmal. Besu­cher der Burg­anlage haben sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, Das Nutzungs­recht an der Burg­anlage ist von der Stadt Salzgitter dem Förderverein Burg Lichtenberg e.V. übertragen worden.

BENUTZUNG AUF EIGE­NE GEFAHR

Das Betreten der Anlage, sowie die Benutzung sämtlicher Ein­rich­tungen, geschehen auf eigene Gefahr. Das gesamte Gelände ist ausschließlich Fuß­gängern vor­behal­ten, soweit eine andere Nutzung nicht durch Beschilderung aus­gewie­sen ist. Ein Win­ter­dienst er­folgt nicht. Ins­be­son­dere bei Schnee, Glätte und Sturm ist Vorsicht geboten.

Bei Gewitter und bei Einbruch der Dunkelheit ist die Ruine un­ver­züglich zu verlassen.

Absperrungen und Barrieren dürfen nicht überschritten werden. Bitte beaufsichtigen Sie ihre Kinder ständig, besonders in den Bereichen, die durch Zäune, Geländer, Brüstungen, Mauern und dgl. gegen Absturzgefahr gesichert sind.

ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN

Zur Schonung und Erhaltung der Burganlage bitten wir Sie, die Anlage nicht zu beschädigen, zu verunreinigen, zu verändern oder anderweitig zu beeinträchtigen.

Insbeondere nicht gestattet ist es:

Bei Zuwiderhandlung gegen vor­ste­hen­de Verhaltensregeln kann ein Verweis zus der Anlage erfolgen. Wir bitten Sie, den Anweisungen der Verantwortlichen des Fördervereins Folge zu leisten. Der Förderverein und die Polizei sind befugt, Grundstücksverweise und Haus­ver­bote auszusprechen. Zuwi­der­hand­lungen gegen diese Ordnung können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Förderverein Burg Lichtenberg e.V.