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Acht

Die Reichsacht (auch Acht, Verfestung, Bann; von althochdt. ahta "Verfolgung", Verb: ächten; lat. proscriptio) war eine im Mittelalter vom König beziehungsweise vom Kaiser, in der Frühen Neuzeit unter Mitwirkung der Reichsgerichte und der Kurfürsten verhängte Ächtung (Fried- und Rechtloserklärung) vor allem bei Ladungs- oder Urteilsungehorsam, die sich auf das ganze Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erstreckte. Aus Wikipedia

Afterlehen

Wurde einem Adligen (Graf, Herzog usw.) vom König, z.B. für besondere Verdienste, ein Lehen übergeben, so kam es oft vor das dieser das Lehen an einen eigene Vasallen (oft Niederadlige) weiter gab. Solche Lehen aus zweiter Hand bezeichnet man als Afterlehen.

Allod

im Mittelalter rechtliche Bezeichnung für volleigenen Besitz. Der Begriff wurde in einer Zeit gebildet, in der man begann, verschiedene Arten von Eigentum zu unterscheiden; sein Inhalt unterlag - bedingt durch rechtliche und wirtschaftliche Unterschiede in den einzelnen germanischen Stämmen und durch Ver­än­de­rungen, die sich im Lauf der Zeit innerhalb eines Rechtsraumes vollzogen - erheblichen Schwan­kun­gen. In fränkischer Zeit finden wir Allod häufig als Bezeichnung für das Nachlassvermögen. Die Quellen unterscheiden dabei innerhalb des Vermögens zwischen dem Allod als Familienerbgut und dem Erwerbsgut (Kaufgut, Lehngut), wobei der Begriff immer mehr auf liegendes Gut bezogen wurde. Mit der Ausbreitung des Lehenswesens verdichtet sich die Bedeutung des Wortes auf Eigengut im Gegensatz zum Lehen. Als Allodifizierung bzw. Allo­difi­kation bezeichnet man die Umwandlung von Lehen in das Eigentum des bisherigen Lehens­man­nes.

Armbrust

Die Armbrust ist zur Zeit der Kreuzzüge in Europa aufgetaucht. Sie besteht aus einem Bogen mit einer Sehne und einem Schaft mit Kolben. Verschossen wurde am Anfang Pfeile und Bolzen, später auch Kugeln. Lange Zeit durfte diese Waffe nicht von Rittern eingesetzt werden, da diese von der Kirche als eine Waffe für Heiden bezeichnet wurde.

Bann

auch Königsbann, die Regierungsgewalt des Königs im deutschen Mittelalter. Der Begriff Bann bezeichnete sowohl das Gebot und das Verbot selbst, als auch die für die übertretung des Bannes festgelegten Strafen sowie den Bezirk, in dem der Bann galt. Der Königsbann wurde unterteilt in Heerbann (das Recht, das Heer aufzubieten), Blut­bann (Blut­ge­richts­bar­keit), Friedensbann (der besondere königliche Schutz für Personen und Sachen), Ver­ord­nungs­bann (die Befugnis, Rechts­nor­men zu erlassen) und den Verwaltungsbann (die ausführende Gewalt). Per Bannleihe übertrug der König den Bann, vor allem den Blutbann, an Grafen oder Vögte zur Ausübung.

Im katholischen Kirchenrecht ist der Begriff Bann gleichbedeutend mit Exkommunikation, dem Ausschluss eines Angehörigen der katholischen Kirche aus der Kirchengemeinschaft.

Bergfried

stark befestigter Turm mit zentraler Verteidigungsfunktion. Wenn es dem Feind gelungen war, die Außenmauern zu durchbrechen, zogen sich die Burgbewohner als letzte Zuflucht dorthin zurück. Bergfriede waren oft 12 bis 15 Meter hoch und boten einerseits der Burgbesatzung einen weiten Blick ins Umland, andererseits konnte die Burg so schon von weitem gesehen werden, hatte also auch eine repräsentative Funktion. Vor allem normannische Burgen zeichnen sich durch einen dominierenden Bergfried aus.

Brakteat

Im 7. Jahrhundert ging man von der Gold- zur Silberwährung über. Unter den Karolingern wurde der silberne Denar die Hauptmünze. Die karolingischen Münzen trugen vor allem Schrift und Mono­gramme, Porträts waren die Aus­nahme. Im 12. Jahrhundert kamen in Nord-, Mittel- und Süd­deutsch­land die Brakteaten auf. Sie bil­deten den künst­lerischen Höhe­punkt in der mittelalterlichen Münzkunst

Burg

Die Burg war eine mittelalterliche Wehranlage, die ihren Bewohnern (Ritter oder Adlige) gleichzeitig als Wohnung diente. Die Burgen entwickelten sich aus den Kastellen und den Wehrtürmen (Burgus genannt), die die Römer als Grenzbefestigungen erbaut hatten.

Burggraf

Der Burggraf ist ein Adliger, der als Burg- oder Stadtkommandant fungierte und militärische, richterliche und administrative Funk­tionen innehatte. Nachdem der Titel erblich wurde, verkam das Amt nur noch zu einem bloßen Titel. Kennzeichnend ist die Ab­hän­gigkeit vom jeweiligen kirch­lichen Stadt­herrn. Ab dem 12. Jhd. entstanden zwischen Saale und Elbe viele Burggrafschaften, die sich durch eine Burg mit großem Landbesitz auszeichneten.

Burgus

Ein von den Römern am Limes eingesetzter Grenzturm der von Wall und Graben umgeben war. Das Wort Burgus haben sich die Römer damals aus der germanischen Sprache entliehen. Denn die Germanen pflegten zu dieser Zeit kleine Kastelle der Römer als Burgus zu bezeichnen.

Dürnitz

Dirnitz, auch Türnitz genannt, ist ein rauchfrei beheizbarer Speise- und Gemeinschaftsraum in mitteleuropäischen Burgen oder frühen Schlössern. In der Regel befand sich dieser Raum im Erdgeschoss und diente den gemeinsamen Mahlzeiten des Haushaltes und war in größeren Anlagen aufwändig ausgestattet (Wikipedia)

Erbfolgeregelung

Im Frühmittelalter war die Erbfolge so geregelt, dass jeder männliche Nachfolger beim Tod des Vaters den gleichen Teil des Besitzes erhielt. Das hatte zur Folge, dass die Besitze zunehmend aufgeteilt und verkleinert wurden. Dies bedeutete für die Bauern, wie für die Adligen geringeres Einkommen - und letztlich Armut. Im Hochmittelalter entwickelte sich die Tendenz zur Primogenitur, d.h. der gesamte Besitz wurde dem ältesten männlichen Nachfolger vererbt, so dass der Besitz komplett in einer Hand blieb.

Feldschlange

Ein aus dem 15.-17. Jahrhundert stammendes leichtes Geschütz mit kleinem Kaliber, aber langem Rohr, das die Treffsicherheit erhöhen sollte.

Feudalismus

Bezeichnung für die hoch- und spätmittelalterliche Ge­sell­schafts­ord­nung, die auf dem Lehnswesen gründete und sich dadurch auszeichnete, dass der Monarch eine freie, adelige Oberschicht durch das Lehnsrecht mit Grundherrschaften und ver­schie­denen Hoheitsrechten ausstattete. Die lehnsrechtlich bestimmte Gesellschaft war streng hierarchisch gegliedert und wurde durch gegenseitige Treue­be­zie­hun­gen zusammengehalten. Der Begriff "Feudalismus" entstand im 17. Jahrhundert in Frankreich (französisch féodalité) und kommt vom mittellateinischen Wort feudum, der Bezeichnung für das vasallische Lehen

Fron

(von althochdeutsch fro: "Herr", "Gott", Bezeichnung für zwangs­weise Dienst­lei­stungen in Form von körperlichen Arbeiten für unterschiedliche Herrschaftsträger. Frondienste gehörten im Mittelalter neben Abgaben zu den Hauptpflichten der bäuerlichen Bevölkerung gegenüber der Grund- oder Gutsherrschaft.

Ganerbenburg

Eine Ganerbenburg war immer im Besitz mehrerer Eigentümer. Viele Ganerbenburgen waren nicht als solche gebaut worden. Aber je weiter das Mittelalter fortschritt, um so mehr verarmten die meist niederadligen Besitzer der Burgen. Um ihre Burgen halten zu können mussten sie Anteile der Burg an andere Feudalherren, reiche Ritter oder Bürger verkaufen.

Graf

althochdeutsch grafio oder gravo, abgeleitet von mittelgriechisch grapheús: "Schreiber", einem byzantinischen Hoftitel; rechtlich stand der Graf in der Nachfolge des spätrömischen comes, eines Verwaltungsbeamten. Im Früh­mit­telalter war der Graf königlicher Amtsträger und in bestimmten Bereichen (Burg, Pfalz, Königsgut) Stellvertreter des Königs; er ging wahrscheinlich aus der königlichen Gefolgschaft hervor und ent­stamm­te dem Adel. Seine Aufgaben waren die Wahrung und Durchsetzung königlicher Ho­heits­rech­te in den Bereichen Finanzen (Steuern, Zölle, Münzhoheit), Recht, Verwaltung und Heeres­dienst. In mero­wingisch-früh­karolingischer Zeit wurden die Zuständigkeiten des Grafen all­mählich erweitert; das Reich war zum großen Teil in Grafschaften eingeteilt, an deren Spitze jeweils ein vom König eingesetzter Graf stand.

Grundherrschaft

Grundherrschaft bezeichnet das Eigentum eines Herrn an Grund und Boden. Diese zerfällt in zwei Bereiche: Einmal besteht die Grundherrschaft aus eigenen herr­schaftlichen Betrieben. Zum Zwei­ten aus an Bauern, zur Be­ar­bei­tung, abge­gebe­ne Besitztümer. Für dieses Land mussten die Bauern Abgaben in Form von Naturalien (später Geld) an den Grundherrn abgeben.

Gutsherrschaft

Sonderform der Grundherrschaft wurde östlich der Elbe praktiziert. Bei dieser Sonderform hatten die Bauern, besonders in der Erntezeit, Frondienste zu leisten.

Halsgraben

Mit diesem Wort bezeichnet man den Durchstich eines Bergsporns an seiner engsten Stelle, praktisch dem Flaschenhals. Der beim Durchstich entstandene Aushub konnte dann praktischer Weise zu Steinen verarbeitet werden, mit denen dann die Burg (zumindest zum Teil) gebaut wurde.

Hellweg

eine seit mittelalterlicher Zeit anzutreffende Bezeichnung für ursprüngliche Königsstraßen und Heerstraßen, die in der Breite einer Speerlanze oder eines Heu­fuder­baums von Gräben und Zäunen freizuhalten waren. Der be­kann­te­ste Hellweg war der seit karolingischer Zeit zwischen Duisburg am Rhein und Paderborn bestehende, den Karl der Große durch etappenweise angelegte Burgen und Königshöfe wie Essen, Dortmund und Soest sichern ließ; er war noch bis ins 11./12. Jahrhundert ein beliebter Reiseweg der deutschen Könige von Aachen nach Goslar.

Herzog

Ursprünglich war der Herzog ein gewählter oder ausgeloster Heerführer eines germanischen Stammes, dieser entwickelte sich weiter zum Repräsentant des Stammes. Der Titel wurde unter den Karolingern beseitigt. Nach dem Ende der Karolingern entstand der Herzogsstand von neuem. Herzöge verwalteten fortan bestimmte Amtsbezirke wie z. B. Bayern. Mit der Erblichkeit des Titels waren Herzöge als Machtfaktor gegenüber dem König nicht mehr zu beseitigen.

Investiturstreit

Konflikt zwischen Kirche und Staat im 11. und 12. Jahrhundert um die Rolle der weltlichen Herrscher bei der Amtseinsetzung von Bischöfen und Äbten. Dabei war vor allem die Zeremonie strittig, nach der der Landesherr dem geistlichen Würdenträger Ring und Stab überreichte, also die Symbole seiner geistlichen Autorität.

Lehen

(zu leihen; lateinisch feudum), Leihegut, das von dem so genannten Lehnsherrn einem Vasallen (Lehnsmann) zunächst auf Lebzeiten verliehen wurde; später wurden die Lehen erblich und damit faktisch zum Besitz des Vasallen. Das Leihegut konnte Land sein, ein Amt oder ein Recht, z. B. ein Zoll, dessen Erträge dem Vasallen zur Verfügung standen. Der Lehnsmann war dem Lehnsherrn zu "Rat und Hilfe", z. B. zum Kriegsdienst, und zur Treue verpflichtet; der Lehnsherr war seinem Vasall ebenfalls zu Treue sowie zum Schutz verpflichtet.

Ministeriale

(lateinisch ministeriales, Dienst­leute, Dienst­mannen), in frän­kischer Zeit die Oberschicht der unfreien Dienstleute, die am Hofe und in der Verwaltung tätig waren oder zum Kriegsdienst heran­ge­zo­gen wurden. Durch wirtschaftliche Stärkung, die Annahme ritterlicher Lebensweise und das Gewicht ihrer Tätigkeiten gewannen die Mini­ste­rialen im Laufe der Zeit an Bedeutung. Im 12. Jahrhundert mischten sich auch Freie und verarmte Edelleute unter die Dienstleute. Die Grenzen zwischen freien Rittern und den Mini­ste­rialen verschwam­men allmählich; die Dienstgüter der Ministerialen, auf deren Grundlage sie ihren Lebensunterhalt bestritten, wan­delten sich von nicht ver­erb­baren Dienst­lehen in erbliche Lehen. Zur Zeit der Salier und der Staufer prägten die Reichsministerialen das politische Geschehen entscheidend mit. Ab dem 13. Jahrhundert zählten sie zum Adel. Nach dem Interregnum verloren die Mini­ste­rialen an Bedeutung.

Motte

Motten entstanden zwischen 900 und 1000 n. Chr., in einigen Teilen Europas bis ins frühe 13. Jahrhundert. Sie sind von Irland bis nach Ostpolen anzutreffen. Die Ursprünge dürften im nor­man­nischen Seinegebiet West­frank­reichs zu suchen sein.

Der turmartige Holzbau wurde auf einem (meist aufgeschütteten) Erdhügel errichtet und war von einem Palisadenzaun umgeben. Oft wurde allerdings auch zuerst der Holzbau errichtet und dann der Hügel angeschüttet. Der Turm wurde also "eingemottet", d.h. die Untergeschosse steckten im Hügel. Dies geschah zum einen aus statischen Gründen, zum anderen waren Motten in Mitteleuropa das klassische Machtsymbol des neu entstehenden Dienstadels, der "Ministerialen". Die Bauzeiten waren bei einfachen Anlagen sehr kurz: in etwa 10 Tagen soll eine kleine Turmhügelburg bezugsfertig gewesen sein.

Der Eingangsbereich zum Wohn­bau war in der Regel durch eine Zugbrücke gesichert oder lag nicht ebenerdig und war somit nur über eine Leiter zu erreichen, die im Verteidigungsfall ein­ge­zogen wer­den konnte. Die außerhalb des Wohnbereiches liegenden Stall- und Vorratsgebäude wurden häufig durch zusätzliche Palisaden ge­schützt, die eine Art Vorburg bildeten, welche den Zugang zur Hauptburg schützten.

Bei der normannischen Eroberung des angelsächsischen England (1066) wurden zahlreiche Motten als erste Stützpunkte errichtet. Die hölzernen Bauteile dieser Klein­festungen wurden teilweise bereits auf dem Festland gefertigt und mussten nur noch an Ort und Stelle zusammengesetzt werden. Durch diese "Fertigbauweise" verfügten die Eroberer bereits kurz nach der Invasion über ein dichtes Netz militärischer Stützpunkte auf der Insel. Abbildungen dieser Strong­holds finden sich bereits auf dem berühmten "Teppich von Bayeux". Einige dieser Eroberungsburgen wurden später zu gewaltigen Stein­burgen ausgebaut. So steht etwa der Keep der Königsburg Windsor Castle auf einem großen Turm­hügel.

Auch bei späteren Steinbauten (in der Regel Ausbauten hölzerner Vorgängeranlagen) dieses Baustils spricht man von Motte. Charakteristisch ist der auf­geschüt­tete Erd­hügel mit einem Wohn- oder Fluchtturm, umgeben von einer Palisade oder Steinmauer.

Wegen des hohen Alters dieser Burganlagen haben die hölzernen Aufbauten die Zeiten leider natürlich nicht überdauert. Allerdings sind in Europa in jüngster Zeit einige be­mer­kens­werte Rekonstruktionen entstanden (Kanzach, Lütjenburg u.a).

In Deutschland wurden die meisten Motten als Sitze unbedeutender Kleinadeliger rasch wieder aufgegeben. Aus diesem Grunde lassen sich die Erdwerke dieser frühen Burganlagen oft in noch in guter Erhaltung studieren. Manche Landstriche sind regelrecht übersät mit diesen interessanten Zeug­nis­sen früher Ritterkultur. So finden sich etwa im Grenzgebiet zwischen Oberbayern und Bayerisch-Schwaben zahlreiche interessante Beispiele kleinerer und grösserer Motten. Eine der eindrucksvollsten dieser Anlagen ist mitsamt der Vorburg in Kissing bei Augsburg zu besichtigen. An Stelle des Turmes erhebt sich heute eine wunderschöne Wallfahrtskapelle. Allein im Kreis Plön (Schleswig-Holstein) wurden 45 Turmhügel unter Denkmalschutz gestellt.

Oft finden sich auch in unmittelbarer Nähe größerer Burganlagen mächtiger Feu­dal­herren kleine Turmhügel als ehemalige Sitze des abhängigen Dienstadels. So findet sich etwa nur 100 m neben der Stammburg der bayerischen Wittelsbacher bei Oberwittelsbach/Landkreis Aic­hach-Fried­berg eine dieser ty­pi­schen Kleinburgen. Diese Turm­hügel können natürlich auch auf ältere Vorgängerburgen zurück­gehen, oder zum Schutz der Baustelle angelegt worden sein.

Motten wurden sowohl im Flachland als auch im bergigen Gegenden errichtet, man findet sie innerhalb von Dörfern und Städten, unmittelbar neben diesen, oder auch abgelegen im Gelände. Manchmal wurden vor­ge­schicht­liche Grab- oder Warthügel wiederverwendet, oft natürliche Erhebungen künstlich abgesteilt und Felsklötze überbaut. Flach­land­motten waren manchmal von Wassergräben umgeben, oder wurden auf natürlichen oder künstlichen Inseln angelegt. Oft haben sich nur die Turmhügel erhalten, da sie später mit Kapellen oder Kalvarienbergen bebaut wurden. Gelegentlich kommen sogar Doppelburgen mit zwei Turmhügeln vor. Die Vorburg lag in der Regel hufeisenförmig vor dem Burghügel, geschützt von einen palisadengekrönten Wall mit vorgelegtem Graben. Grössere Anlagen hatten oft mehrere Vorburgen.

Die Plateaus der Burghügel sind oft überraschend geräumig, es müssen also keineswegs nur turmartige Bauten auf diesen gestanden haben. Vereinzelt sind auch hausartige Grundrisse ergraben worden, auf dem Hügel der grossen Motte von Seeg im Allgäu thront sogar seit einigen Jahrzehnten ein komplettes Einfamilienhaus. Als Unterbau der Aufbauten sind oft Stein­fun­damente nachgewiesen, auf die der Holz- oder Fachwerkbau aufgesetzt wurde. In der Literatur wird die Tragfähigkeit der Burghügel oft unterschätzt, zahlreiche spätere steinerne Ausbauten beweisen allerdings, das auf einigen späten Motten durchaus massive Stein­bauten gestanden haben können. Besonders in England und Frank­reich weisen zahlreiche Mot­ten spätere steinerne Über­bauungen auf. Allerdings ist die Fun­da­men­tie­rung dieser Aufbauten bislang nur selten erforscht worden.

Die "Türme" auf den Motten dienten nicht immer als ständiger Wohnsitz des Burgherren. Oft scheint der Wohnbau in der Vor­burg gelegen zu haben, der Turm war offenbar meist Wehrbau und Statussymbol.

In Deutschland steckt die Erforschung dieser wichtigen Frühform der Adelsburg leider noch in den Kinderschuhen. In unserem Nachbarland österreich hat die "Hausbergforschung" hingegen schon eine jahr­zehnte­lange Tradition.

Wie die meisten Bodendenkmäler sind unsere Motten leider einem zunehmenden Vanda­lis­mus aus­ge­setzt. Metallsondengänger, Eso­te­riker, Motocrossfahrer und Okkultisten hinterlassen gra­vie­ren­de Schäden an diesen un­er­setz­lichen Zeugnissen hoch­mit­tel­al­ter­licher Geschichte. Manche Turm­hügel werden auch heute noch zur Materialgewinnung angegraben oder bei der Anlage von Holzabfuhrwegen schwer be­schä­digt. Erst kürzlich wurde bei­spiels­weise ein solcher Weg mit dem Schaufelbagger in den grossen Burgstall bei Wal­les­hausen/Obb. ) geschoben.

Ordensburg

Bezeichnung für Burgen des Deutschen Ordens. Sie wurden hauptsächlich im Ordensland Preu­ßen und in den baltischen Gebieten erbaut. Das Baumaterial hierfür war typischerweise Backstein. Die Kernburgen bestanden zumeist aus vier im rechten Winkel an­ge­ord­neten Flügeln (typisch auch bei Kastellen der Römer). Die erste Burg des Ordens wurde im Jahre 1230 in Nassau erbaut. Hauptsitz des Ordens war dann später die Marienburg.

Öffnungsrecht

Vasallen, die im Besitz einer Burg waren, wurden von ihrem Herrn gehalten, ihm die Burg offenzuhalten, also ihm den Zutritt in die Burg zu gewähren. In späteren Zeiten haben viele Burg­herren dieses Recht, meistens aus Geldnot, an andere verkauft.

Palas

abgeleitet von lat. palatium, bezeichnet das Hauptwohngebäude der Burg, das der Burgherrschaft zum Wohnen diente. Ein Palas kann das relativ einfache Haus eines Ritters auf einer Kleinstburg, aber auch ein wirklich palast­äh­liches Gebäude eines Königs (Wimpfen -, Eger -) oder eines Herzogs (Wartburg -) sein, das hohe Steinmetzkunst aufweist und außerordentlich geräumig ist.

Pfalz

Die Pfalzen dienten den Königen und Kaisern der Karolinger, Salier und Staufer als Residenzen, zwi­schen denen sie umher reisten, um von dort aus zu regieren und auch Gericht zu halten. Sie waren über das ganze Reich verteilt, wie z.B. Goslar, Werla, Aachen oder Geln­hausen. Die Pfalzen waren zu Beginn nicht befestigt, was sich aber in späterer Zeit änderte.

Regalien

(von lateinisch regalis, "dem König zukommend") Bezeichnung für die vom König stammenden Rechte im Mittelalter. Die seit den Frankenherrschern den Königen vorbehaltenen Hoheitsrechte um­fass­ten die Verfügung über hohe Ämter und Würden (u. a. Herzogs-, Markgrafen- und Grafentitel), über das Reichsgut, die Gerichtsbarkeit und über finanziell nutzbare Rechte (u. a. Zölle, Steuern, Münzprägung, Marktrecht). Der König konnte diese Regalien zur Nutzung vergeben; die Inhaber der Regalien hatten dafür auch einige mit den Rechten verbundene Pflichten zu erfüllen. Im Zuge des Erstarkens der Fürstentümer in Deutschland gingen diese Rechte weitgehend an die Fürsten über, die damit ihre Landesherrschaften aus­bauen konn­ten. Die Regalienleihe des Königs bzw. Kaisers an die Reichskirche war während des Investiturstreites heftig umstritten. Im Wormser Konkordat von 1122 wurde die Regalienleihe zugunsten der Bischöfe und Reichsäbte neu geregelt.

Reichsburg

Sie waren Burgen des Königs. Sie dienten dem König zum Schutz seiner Ministeriale, seiner Herr­schaft und seiner Ländereien. Auf ihnen wurde auch Gericht gehalten.

Sachsenspiegel

ältestes und einflussreichstes Rechtsbuch des dt. MA.s, zwischen 1220 und 1235 von dem sächs. Schöffen und Ritter Eike von Repgau lateinisch abgefasst, dann niederdeutsch umgearbeitet. Der Verfasser beabsichtigte das Gewohnheitsrecht des sächsischen Stammes darzustellen, berück­sich­tigte aber in der Hauptsache nur seine ostfälische Heimat. Der S. besteht aus einem Land- und einem Lehnrechtsteil; er erlangte bald gesetzesgleiches Ansehen und bil­dete die Vorlage der beiden oberdt. Rechtsbücher (Deutschenspiegel, Schwabenspiegel) und des Meißener Rechtsbuches (auch »Rechtsbuch nach Distinktionen« oder vermehrter S. genannt). Auf dem S. beruhen das Magdeburger Stadtrecht und das gemeine Sachsenrecht mit der sich anschließenden Literatur und der Rechtsprechung der Schöf­fen­stühle. Sein Geltungsbereich erstreckte sich über das dt. Reichs- und Sprachgebiet hinaus auf weite Teile Polens, Russlands und Ungarns; in bestimmten Teilen Dtl.s (Thüringen, Anhalt) blieb er bis 1900 in Kraft. Papst Gregor XI. verdammte 1374 durch die Bulle >Salvator generis humani< 14 Artikel des S. als ketzerisch. Anfang des 14.Jhs. verfasste der brandenburg. Hofrichter Johann von Buch in niederdt. Sprache eine Glosse zum Landrecht. Der S. ist in rd. 200 Handschriften überliefert. Handausgaben: Frh. v. Schwerin (1953, mitteldt.); H. Chr. Hirsch, 2 Bde. (1936-39, neuhochdt.).

Salier

fränkisches Adelsgeschlecht, das von 1024 bis 1125 die römisch-deutschen Könige stellte. Der Name des Geschlechts geht wahrscheinlich auf das alt­hoch­deutsche Wort sal, "Herrschaft", zurück

Staufer

schwäbisches Adelsgeschlecht, das mehrere Könige und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches und Könige von Sizilien stellte. Der Name des Geschlechts leitet sich von seinem Stammsitz ab, der Burg Stauf auf dem Hohenstaufen (am Nordrand der Schwäbischen Alb). Der Aufstieg der Familie begann 1079, als Friedrich I. von Kaiser Heinrich IV. zum Herzog von Schwaben ernannt wurde und des Kaisers Tochter Agnes heiratete. Nach dem Aussterben der Salier mit Heinrich V. 1125 wurde gegen die Ansprüche Herzog Friedrichs II. auf die Nachfolge im Königtum Lothar III. von Supplinburg zum König gewählt; zwei Jahre später stellten einige Fürsten Konrad III., Sohn Herzog Friedrichs I. und Bruder Friedrichs II., als Gegen­kö­nig gegen Lothar und seine welfische Partei auf. Damit begann der lang andauernde, zeitweise die Politik im Reich bestimmende welfisch-staufische Gegensatz. Nach Lothars Tod wurde Konrad III. 1138 zum König gewählt. Unter seinen Nachfolgern Friedrich I. Barbarossa und Heinrich VI., durch den Sizilien in staufischen Besitz kam, erreichten die Staufer den Höhepunkt ihrer Macht. Unter Friedrich II., Kaiser sowie König von Sizilien und von Jerusalem, verlagerte sich das Zentrum der staufischen Macht nach Süditalien, während im Reich das staufische Königtum an Durchsetzungskraft verlor. Weitere Herrscher aus dem staufischen Haus waren Philipp von Schwaben, der sich 1198 zum König wählen ließ, um die Krone den Staufern und seinem min­derjähri­gen Neffen Friedrich II. zu erhalten, Friedrichs II. Söhne Konrad IV., römischer König und König von Sizilien und Jerusalem, und Manfred, ebenfalls König von Sizilien, sowie Friedrichs II. Enkel Konradin, Herzog von Schwaben. Mit dem Tod von Enzio, König von Sardinien und unehelicher Sohn Friedrichs II., erlosch 1272 die Dynastie der Staufer.

Trompen

aus Enzyklopädie des Islam

(französisch trompe: Ecktrichter)

Trompen sind eingebaute Nischen, die in der Ecke eines Mauer­quadrats, das eine runde Kuppel trägt, den übergang zum Kreis füllen. Zuerst erschien diese Konstruktionsform im Iran, dann in der weiteren islamischen Welt. Der Nische kommt im Iran ein vergleichbar heiliger Status zu wie in christlichen Ländern das Kreuz, und Räume mit Kuppeln über solchen Nischen waren heilige Räume. Die Trompe hat die Form eines halben Hohlkegels mit nach unten gekehrter öffnung. über einem Quadrat, z. B. einer Vierung, kann durch vier Trompen an den Ecken (Ecktrichtern) eine Trom­pen­kup­pel errichtet werden. Trompen dienen in der Baukunst dazu, eine Bauform mit quadratischem Grundriss in eine mit kreisförmigem überzuleiten. Das hatte im Islam den symbolischen Charakter des kreisförmigen Umkreisen der viereckigen Kaaba. Das obere Gewölbe symbolisiert oft den Sternenhimmel. Anders als bei der Hängekuppel, deren Kreis auf den Quadratecken des zu über­wöl­ben­den Raums aufliegt, oder der Böhmischen Kappe, deren Kreis außerhalb der Quadratecken des zu überwölbenden Raums liegt, formen die trichterförmigen Eck­ni­schen das Quadrat des zu über­wöl­ben­den Raums in ein Achteck (Oktogon) um, auf das der ge­mau­erte Grundkreis der Kuppel zu stehen kommt.     zurück

Truchsess

das oberste der vier Hofämter im römisch-deutschen Reich, identisch mit dem Seneschall im Westfränkischen Reich bzw. Frankreich. Zu den Pflichten des Truchsesses gehörte die Hof- und Güterverwaltung, die Aufsicht über das Personal des Königshofes und die Versorgung der königlichen Tafel. In nachkarolingischer Zeit trat der Tafeldienst in den Vordergrund. Bereits die Truch­sesse der Karolingerzeit nahmen innerhalb ihres nominellen Auf­gaben­be­reiches allenfalls Lei­tungs­funk­tionen wahr, standen ansonsten aber vor allem für Aufgaben im Reichsdienst zur Verfügung. Auch an den Höfen der geistlichen und weltlichen Fürsten kannte man seit der Mitte des 12. Jahrhunderts das Amt des Truchsesses. In stau­fi­scher Zeit gewannen die Reichstruchsesse bestimmenden Einfluss auf die königliche Reichspolitik. Seit Mitte des 13. Jahrhunderts war ihr Amt im Reichsministerialengeschlecht de­rer von Bolanden erblich. Das Amt des Reichserztruchsesses (siehe Erzämter) wurde vom Pfalzgrafen bei Rhein ausgeübt.

Vasall

(keltisch gwas, lateinisch vassus: Knecht), im Mittelalter ein Freier, der sich als Gefolgsmann in den Dienst eines Herrn begab und zu bestimmten - meist militärischen - Dienstleistungen verpflichtete; ein Vasall konnte z. B. auch ein der Oberherrschaft eines anderen Herr­schers unterworfener Fürst sein. Der durch den Treueid an den Herrn gebundene Vasall genoss dafür Schutz und Hilfe des Herrn. Im Feudalismus (seit dem 8. Jahrhundert) war die Vasallität als das persönliche Element das Pendant zum Lehen als dem dinglichen Element in der Lehnsbeziehung und zugleich tragendes Element der Lehns­herr­schaft. In dem Maße, in dem sich das Lehnswesen differenzierte, entwickelten sich Abstufungen der Vasallität (vom Kronvasallen zum Aftervasallen), die schließlich auch erblich wurde. Mit sinkender Macht des Königs gegenüber seinen Herzögen, die als Vasallen mit Lehen in Form von Territorien ausgestattet worden waren, ver­selb­ständigten sich deren Herrschaftsgebiete, und ihre Be­reit­schaft zur Dienstleistung sank.

Vogt

(von lateinisch advocatus: "Sachwalter"), ursprünglich der weltliche Vertreter von Geistlichen, Kirchen, Klöstern etc., der diese in weltlichen Angelegenheiten, z. B. vor Gericht, nach außen vertrat. Er verwaltete das Kirchengut und die weltlichen Rechte der kirchlichen Institute. Nachdem den Kirchen vor allem seit der Karolingerzeit Immunitätsrechte verliehen worden waren und sie dadurch selbst Gerichtsherren mit zum Teil Hochgerichtsbarkeit geworden waren, übte der Vogt die Gerichtsbarkeit aus und vertrat die Hörigen der Kirche vor Gericht.

Auch in der Reichsverwaltung gab es Vögte mit unterschiedlich genau umrissenen Aufgaben. Es handelte sich um Verwaltungsbeamte, die häufig gleichzeitig mit rich­ter­lichen Funktionen aus­ge­stat­tet waren und meist kleine Amtsbezirke betreuten. über größere Gebiete wurden Land- oder Reichsvögte gesetzt, die gleich­sam als Stellvertreter (Vikare) des Königs fungierten. Seit dem 14. Jahrhundert wurde auch dieses Amt erblich, und die Vogteiverfassung zerfiel.

Welfen

altes deutsches Fürstengeschlecht, das sich von dem schwäbischen Grafen Welf I. (gestorben um 820) ableitete. Die burgundische Linie (Rudolfinger) erlangte 888 die Königskrone von Hochburgund und schließlich von Burgund (bis 1022). Nach Aussterben der älteren Linie begründete Welf IV. von Bayern (gestorben 1101) 1055 das jüngere Haus Welf-Este, das im 11. und 12. Jahrhundert zur mit den Saliern und dann den Staufern rivalisierenden zweiten Macht in Deutschland aufstieg. Zwar unterlag Heinrich der Löwe 1180 Kaiser Friedrich I. Barbarossa und verlor den größten Teil der welfischen Hausmacht, doch lebte der bürgerkriegsartige Thronstreit zwischen Welfen und Staufern wieder auf, als der Welfe Otto IV. sich als Gegenkönig zu Philipp von Schwaben und als Kaiser (1209-1215) vergeblich zu behaupten suchte. Danach sank die reichspolitische Bedeutung des Geschlechtes, das sich weit verzweigte. Im 17. Jahrhundert stiegen die hannoverischen Welfen zu Kurfürsten auf. Mit Georg I. kam das welfische Haus Hannover auf den englischen Thron (1714-1837) und regierte zugleich, in Personalunion, das Kur­für­sten­tum Hannover. .

Zisterne

Ist ein gemauerter, oder in den Stein gemeißelter Wasserbehälter. In ihm wurde das Regenwasser der Burg gesammelt und oft sogar mit speziellen Filtereinrichtungen darin gleich gereinigt.

Zwinger

So wird ein enger Raum zwischen Ringmauer und einer zweiten dünneren Mauer die näher zur Kernburg steht beschrieben. Durch diesen Zwischenraum wurde die Verteidigung gestärkt, da die Angreifer nach der Erstürmung der Ringmauer zusätzlich diesen freien Raum plus die Zwingermauer überwinden mussten.